Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung? Schreiben Sie mir sofort – auch abends und am Wochenende. WhatsApp öffnen

Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Strafverteidigung in Coesfeld – persönlich geführt, bundesweit vor Gericht.

Gegen Sie wird ermittelt, oder Sie haben bereits eine Anklage erhalten? Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit 2015 ausschließlich Beschuldigte – vom ersten Schreiben der Polizei bis zum letzten Verhandlungstag. Als Einzelanwalt führe ich jedes Mandat selbst: Sie sprechen immer mit dem Anwalt, der Ihre Akte kennt.

Einzelkanzlei seit 2015

Ein Ansprechpartner, kein Sekretariatsweg

Zwei Fachanwaltstitel

Strafrecht und Verkehrsrecht

Antwort am selben Werktag

In Eilfällen auch außerhalb der Bürozeit

Bundesweit tätig

Termine dort, wo verhandelt wird

Rechtsgebiete

Meine Schwerpunkte im Strafrecht

Ich habe meine Tätigkeit bewusst auf wenige Bereiche begrenzt. In diesen Verfahren kenne ich die typischen Ermittlungsansätze, die wiederkehrenden Fehler der Strafverfolgungsbehörden und die Stellen, an denen sich eine Verteidigung wirklich lohnt – im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung.

01

Verfahren, die für Beschuldigte existenziell sind – beruflich wie privat. Ich verteidige diskret und ohne Aufsehen, prüfe Aussagen und Beweismittel kritisch und bereite jede Verfahrensphase sorgfältig vor.

02

Betäubungs­mittelstrafrecht

Besitz, Handeltreiben, Einfuhr – auch in umfangreichen Ermittlungskomplexen mit Telefonüberwachung und Mitbeschuldigten. Häufig entscheidet die Bewertung einzelner Mengen und Tatbeiträge über das Strafmaß.

03

Kapitaldelikte

Verfahren mit hoher Straferwartung, bis vor die Schwurgerichtskammer. Hier zählt eine Verteidigung, die früh beginnt, die Ermittlungsakte vollständig auswertet und jeden Beweisantrag mit Bedacht setzt.

04

Vorwürfe rund um Vereinigungsdelikte, Reisebewegungen, Chatverläufe oder Online-Propaganda. Ich prüfe, ob der Anfangsverdacht trägt und ob Ihnen die vorgeworfenen Handlungen tatsächlich zugerechnet werden können.

05

Vorwürfe rund um eine Auseinandersetzung, Notwehr oder einen Streit, der eskaliert ist. Ich prüfe, ob der Tatvorwurf in dieser Form haltbar ist und wie sich Zeugenaussagen und ärztliche Atteste auf die Beweislage auswirken.

06

Hausdurchsuchung

Eine Durchsuchung ist bereits erfolgt oder steht bevor. Ich prüfe, ob der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig war und ob sichergestellte Gegenstände oder Daten überhaupt verwertet werden dürfen.

Akutsituationen

Wenn es heute passiert ist

In den ersten Tagen eines Verfahrens werden die Weichen gestellt. Wer zu früh spricht, nimmt der Verteidigung Möglichkeiten, die später nicht mehr zurückzuholen sind. Melden Sie sich, bevor Sie eine Aussage machen.

Hausdurchsuchung

Die Wohnung wurde durchsucht, Geräte wurden mitgenommen. Ich prüfe den Beschluss, beantrage Akteneinsicht und kümmere mich um die Herausgabe.

Vorladung der Polizei

Zu einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht erscheinen. Sinnvoller ist eine Stellungnahme über die Verteidigung – nach Akteneinsicht.

Haftbefehl und U-Haft

Bei drohender oder vollzogener Untersuchungshaft zählen Stunden. Ich prüfe Haftgründe und beantrage Haftprüfung oder Außervollzugsetzung.

Strafbefehl erhalten

Ein Strafbefehl wird nach zwei Wochen rechtskräftig. Bis dahin lässt sich Einspruch einlegen – häufig mit Aussicht auf ein besseres Ergebnis.

Warum ich

Warum Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk?

Seit 2015 führe ich meine Kanzlei allein und verteidige nahezu ausschließlich in Strafsachen. Die Zahl der Mandate halte ich bewusst begrenzt, damit jedes Verfahren die Vorbereitung bekommt, die es braucht. Sie erreichen mich direkt, Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und Sie erfahren, woran ich gerade arbeite.

01

Zwei Fachanwaltstitel

Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht – beides von der Rechtsanwaltskammer geprüfte Spezialisierung, keine Selbstbezeichnung.

02

Kurze Wege, schnelle Antwort

Ihre Anfrage landet direkt bei mir. In der Regel antworte ich am selben Werktag, in Eilfällen auch abends und am Wochenende.

03

Digitale Arbeitsweise

Kommunikation per Webakte, E-Mail oder WhatsApp – Ihre Mandatsdaten werden dabei selbstverständlich verschlüsselt übertragen und sicher gespeichert.

04

Klartext statt Versprechen

Eine Prognose gebe ich, wenn ich die Akte gelesen habe. Dann sage ich Ihnen, was realistisch erreichbar ist – auch wenn es unbequem ist.

Zur Person

Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihre Akte liest.

Im Mandat bleibe ich beim „Sie“: professionelle Distanz zur Rolle, verbunden mit echtem Interesse am Sachverhalt. Was Sie mir erzählen, bleibt zwischen uns – auch das, was Sie sonst niemandem erzählen würden. Genau davon lebt eine Verteidigung.

Ich erkläre Ihnen jeden Schritt in verständlicher Sprache: was in der Akte steht, was die Staatsanwaltschaft vorhat und welche Möglichkeiten wir haben. Sie sollen verstehen, was in Ihrem Verfahren passiert, und nicht nur zusehen.

Zulassung

Rechtsanwalt seit 2015, Einzelkanzlei

Fachanwaltschaften

Strafrecht · Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiet

Coesfeld, Münsterland, bundesweit

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.

kanzlei@ra-urbanzyk.de

·

Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld

·

Antwort am selben Werktag

·

streng vertraulich

Aus der Praxis

Was durch konsequente Verteidigung möglich ist

Drei Situationen, die in meiner Arbeit regelmäßig vorkommen – bewusst ohne Namen, Gerichte und Aktenzeichen. Jedes Verfahren ist anders; aus einem Ergebnis lässt sich nichts für ein anderes ableiten.

Ermittlungsverfahren

Verfahren beendet, bevor angeklagt wurde

Eine begründete Stellungnahme nach Akteneinsicht kann ein Verfahren zur Einstellung bringen, bevor es öffentlich wird. Kein Hauptverhandlungstermin, kein Eintrag im Führungszeugnis.

Hauptverhandlung

Freispruch nach kritischer Beweisaufnahme

Wo die Anklage allein auf einer Aussage steht, entscheidet die Beweisaufnahme. Wer die Akte kennt, kann Widersprüche sichtbar machen, die vorher niemandem aufgefallen sind.

Rechtsmittel

Nach dem Urteil ist nicht Schluss

Berufung und Revision eröffnen einen zweiten Blick auf Verfahren und Urteil. Die Frist ist kurz – deshalb sollte die Prüfung sofort nach der Verkündung beginnen.

Ablauf

Vom ersten Kontakt zum Mandat

1

Sie schildern den Fall

Per WhatsApp, E-Mail oder Formular: Vorwurf, Verfahrensstand, Behörde und Aktenzeichen genügen für den Anfang.

2

Erstes Gespräch

Wir klären telefonisch, worum es geht, was kurzfristig zu tun ist und ob ich das Mandat übernehmen kann.

3

Honorar und Vollmacht

Honorarvereinbarung mit Vorschuss, transparent vor der Beauftragung. Zahlung per Überweisung oder PayPal.

4

Die Verteidigung beginnt

Verteidigungsanzeige und Antrag auf Akteneinsicht i.d.R. binnen eines Werktags. Danach besprechen wir die Strategie.

Häufige Fragen

Was Mandanten vorab wissen wollen

Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.

Frage direkt stellen

Vertraulich, ohne Verpflichtung. Antwort am selben Werktag.

Wie schnell erreiche ich Sie nach einer Durchsuchung oder Vorladung?

In der Regel erhalten Sie noch am selben Werktag eine Antwort. In Eilfällen – etwa bei laufender Durchsuchung, drohender Festnahme oder bevorstehender Vernehmung – bin ich auch abends und am Wochenende schriftlich erreichbar.

Ich arbeite auf Grundlage einer Honorarvereinbarung mit Vorschuss. Den Rahmen nenne ich Ihnen, bevor Sie mich beauftragen – Sie wissen also vorher, worauf Sie sich einlassen. Zahlung per Überweisung oder PayPal, Ratenzahlung nach Absprache.

Nein. Ich verteidige ausschließlich Beschuldigte. Opfervertretung, Nebenklage, Steuerstrafrecht und reine Terminsvertretungen übernehme ich nicht.

Nach Erteilung des Mandats und Eingang des Vorschusses zeige ich mich in der Regel binnen eines Werktags bei der Behörde an und beantrage Akteneinsicht. Wie lange die Akte auf sich warten lässt, entscheidet allerdings die Behörde.

Nein. Der überwiegende Teil der Kommunikation läuft telefonisch, per E-Mail oder über die Webakte. Ein persönliches Gespräch ist möglich, aber keine Voraussetzung. Gerichtstermine nehme ich bundesweit wahr.

Zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen und Sie müssen sich nicht äußern. Sinnvoller ist fast immer, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und dann über die Verteidigung Stellung zu nehmen.

Alles, was Sie mir mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Mandatsdaten werden nicht automatisch mit externen Clouddiensten synchronisiert; auf Wunsch läuft der Austausch über die verschlüsselte Webakte.

Ein Wechsel der Verteidigung ist in jeder Verfahrenslage möglich, auch kurz vor der Hauptverhandlung. Sinnvoll ist er, wenn Sie sich nicht informiert fühlen oder das Vertrauen fehlt – sprechen Sie mich einfach an.

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